Läuse bei Kindergarten- und Schulkindern

Haben Kindergarten- oder Schulkinder Läuse, so ist laut Gesundheitsamt Starnberg kein Attest vom Arzt nötig.

Die Eltern müssen das Kind mit einem entsprechenden Läusemittel behandeln. Für die Gemeinschaftseinrichung reicht eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass sie die Behandlung vorschriftsmäßig durchgeführt haben und eine Nachbehandlung in 9-10 Tagen vornehmen werden.

Weitere Information und eine Vorlage für die schriftliche Bestätigung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerservice/Gesundheit-und-Krankheit/L%C3%A4use/

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